 ##  [Lehre Vom Doppelten Effekt](/de/node/66463) 

 Definition

Eine moralische Lehre, die eine Handlung erlaubt, die zugleich eine gute und eine schädliche Folge hat, wenn die schädliche Folge vorhersehbar, aber nicht beabsichtigt ist, unter vier Bedingungen: (1) die Handlung ist moralisch gut oder neutral; (2) der Handelnde beabsichtigt nur die gute Folge; (3) die schädliche Folge ist nicht Mittel zur Erreichung der guten Folge; (4) es gibt einen verhältnismäßig wichtigen Grund, den vorhersehbaren Schaden zuzulassen.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Zulässigkeit setzt das Vorliegen der vier Bedingungen voraus: moralisch akzeptable Handlung, richtige Absicht (nur das Gute anstreben), kein instrumenteller Einsatz des Schadens und Verhältnismäßigkeit von Gut und vorhersehbarem Schaden.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Illustratives Szenario — Situation: ein Patient mit unerträglichen Schmerzen in der Lebensendphase. Erkennen: Der Behandler sieht voraus, dass eine hohe Opioiddosis Schmerzen lindert und den Tod beschleunigen könnte, beabsichtigt diesen Tod jedoch nicht. Handlung: Der Behandler verabreicht die Dosis zur Schmerzlinderung. Folge: Schmerzen nehmen ab; der Tod kann als vorhersehbare, aber nicht beabsichtigte Nebenwirkung eintreten. Die Handlung wird anhand der vier Bedingungen beurteilt.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Jede vorhersehbare schädliche Nebenwirkung als beabsichtigt zu behandeln; z. B. zu behaupten, weil der Tod vorhersehbar war, sei er beabsichtigt gewesen. Der semantische Fehler ist, Voraussicht (Prognose) mit Absicht (Ziel) zu verwechseln, was die Lehre unterscheidet.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Bei korrekter Anwendung kann die Lehre bestimmte klinisch nützliche Handlungen rechtfertigen, die vorhersehbar Schaden verursachen, und sie moralisch von Handlungen unterscheiden, die Schaden gezielt hervorrufen; bei Fehlanwendung kann Verantwortung verschleiert werden.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Trifft nicht zu, wenn der Schaden als Mittel zum guten Zweck eingesetzt oder selbst beabsichtigt wird; außerdem eingeschränkt, wenn rechtliche Regelungen Absicht oder Verursachung anders definieren (z. B. wenn das vorhersehbare Beschleunigen des Todes rechtlich als Absicht gilt).

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Klar darunter: Verabreichung starker Schmerzmittel primär zur Schmerzlinderung, wenn der Tod vorhersehbar ist. Grenzfall: Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, bei denen der Tod aus dem Abbruch folgt — ob der Schaden beabsichtigt oder nur vorhergesehen ist, hängt von klinischen Umständen und erklärten Zielen ab. Klar außerhalb: aktive Gabe eines tödlichen Mittels mit dem Ziel, den Tod herbeizuführen (vorsätzliche Euthanasie).

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Absichtsbasierte ethische Bewertung ↔ konsequentialistische Bewertung; die Lehre gewichtet die Absicht stärker, wenn zwischen erlaubten und unerlaubten Handlungen unterschieden wird.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Die Lehre legt eine praktische moralische Unterscheidung frei: Zulässigkeit kann von der Absicht des Handelnden und der Rolle des Schadens bei der Zielerreichung abhängen, nicht allein davon, dass der Schaden vorhersehbar war.